BOT Beschäftigungsorientierte Soziale Teilhabe (Arbeitsförderung)
Beschreibung
Die Beschäftigungsorientierte Soziale Teilhabe ist ein Angebot der Eingliederungshilfe, welches Menschen hilft, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, zu erhalten und auf diese Weise zu einer Stabilisierung zu gelangen.
Eine Beratung in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf Leistungen zur Beschäftigung und Rehabilitation gehört zu den Inhalten dieses Angebotes.
Es richtet sich an volljährige Menschen, die nicht erwerbsfähig sind.
Bei der Ausübung der Beschäftigung werden die Klient:innen nach den jeweiligen Bedürfnissen und Ressourcen angemessen begleitet und angeleitet. Hierzu zählt auch eine psychosoziale Unterstützung.
Die wöchentliche Arbeitszeit, die geleistet wird, beträgt zwischen 5 und 15 Stunden.
Eine Aufwandsentschädigung von 1,10 € und Fahrtkosten von 0,60 € werden pro Stunde ausgezahlt. Diese ist anrechnungsfrei.
Eine Beratung in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf Leistungen zur Beschäftigung und Rehabilitation gehört zu den Inhalten dieses Angebotes.
Es richtet sich an volljährige Menschen, die nicht erwerbsfähig sind.
Bei der Ausübung der Beschäftigung werden die Klient:innen nach den jeweiligen Bedürfnissen und Ressourcen angemessen begleitet und angeleitet. Hierzu zählt auch eine psychosoziale Unterstützung.
Die wöchentliche Arbeitszeit, die geleistet wird, beträgt zwischen 5 und 15 Stunden.
Eine Aufwandsentschädigung von 1,10 € und Fahrtkosten von 0,60 € werden pro Stunde ausgezahlt. Diese ist anrechnungsfrei.
Zielgruppe
Betroffene
Zugangsvoraussetzung
Das Angebot richtet sich an psychisch erkrankte Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen.
Beim Amt für Soziale Dienste (Fachdienst Teilhabe) kann man sich beraten lassen und einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Der individuelle Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen wird dabei ermittelt.
Vorhandene Unterlagen (z.B. Ärztliche Gutachten, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über Ausgaben), die bei der Bedarfsermittlung eine Rolle spielen, werden bei der Antragsstellung eingereicht.
Beratungen dazu werden u.a. bei der ASB Seelische Gesundheit gGmbH, der ArBiS gGmbH (Sozialwerk der Freien Christengemeinde) sowie beim Berufsförderungswerk Friedehorst angeboten.
Beim Amt für Soziale Dienste (Fachdienst Teilhabe) kann man sich beraten lassen und einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Der individuelle Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen wird dabei ermittelt.
Vorhandene Unterlagen (z.B. Ärztliche Gutachten, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über Ausgaben), die bei der Bedarfsermittlung eine Rolle spielen, werden bei der Antragsstellung eingereicht.
Beratungen dazu werden u.a. bei der ASB Seelische Gesundheit gGmbH, der ArBiS gGmbH (Sozialwerk der Freien Christengemeinde) sowie beim Berufsförderungswerk Friedehorst angeboten.
Zeiten
MO | 08:00 – 16:00 Uhr | ||
DI | 08:00 – 16:00 Uhr | ||
MI | 08:00 – 16:00 Uhr | ||
DO | 08:00 – 16:00 Uhr | ||
FR | 08:00 – 13:00 Uhr |
Bedürfnisse
Lernen, Struktur
Ort des Angebotes
Fachdienst Teilhabe
Hansator 11
28217 Bremen
Faxnummer 0421 361 69 936
E-Mail Adresse fachdienst-teilhabe@afsd.bremen.de
Website Link zum Angebot
Kontakt Anbieter
Stand
28.09.2023