Psychotherapie Bremen
In einer Psychotherapie nimmt ein Mensch in einer psychischen Problemsituation regelmäßig und über einen längeren Zeitraum mit einem/einer speziell ausgebildeten Psychotherapeut:in an Therapiesitzungen teil.
Gemeinsam werden individuelle Strategien für einen konstruktiven Umgang mit den entsprechenden Problemen entwickelt.
Weg zur Psychotherapie
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
In einer psychotherapeutischen Sprechstunde verschafft sich ein/eine Psychotherapeut:in ein Bild von den Problemen der betroffenen Person.
Ein Termin kann u. a. durch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vergeben werden. Telefonisch: 116 117 (bundesweit einheitlich) oder online: www.116117-termine.de.
Durch die Sprechstunde bekommen die Betroffenen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen, z. B. die verschiedenen Möglichkeiten im Hilfesystem.
2. Psychotherapeutensuche
Folgende Suchmöglichkeiten bieten sich an:
Suche der kassenärztlichen Vereinigung Bremen:
www.kvhb.de
Suche der Psychotherapeutenkammer (inkl. Privatpraxen) mit zusätzlichen Filtermöglichkeiten:
psych-info.de
Sämtliche Psychotherapeut:innen sind staatlich anerkannt.
3. Vorgespräche (probatorische Sitzungen)
Um zu klären, welche Therapie zur Behandlung angebracht ist und ob die Zusammenarbeit zwischen Behandler:in und Klient:in funktioniert, gibt es Vorgespräche. Es können bis zu fünf Sitzungen pro Psychotherapeut:in wahrgenommen werden. Dies kann auch bei mehreren Psychotherapeut:innen parallel geschehen.
Erst wenn der Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt wird, beginnt die eigentliche Behandlung.
Kostenübernahme
Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören z. B. Angststörungen und Depressionen.
Es ist auch für gesetzlich Versicherte möglich, die Kosten einer Psychotherapie bei einer Privatpraxis von der Versicherung übernehmen zu lassen, wenn man keinen Therapieplatz im GKV-System gefunden hat. (Die entsprechenden Behandler:innen können Ihnen bei der Antragsstellung behilflich sein.)