Bei einem stationären Aufenthalt werden gesundheitliche Probleme konzentriert über mehrere Wochen bearbeitet. Manche psychischen Problemstellungen können es sinnvoll machen, die Behandlung außerhalb des gewohnten Lebensumfelds erfolgen zu lassen. Patient:innen wohnen in dieser Zeit in der Klinik. Die Dauer des Aufenthalts ist abhängig von der Problemstellung und Art der Therapie. Individuell kann die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung mit der entsprechenden Behandlungsstelle besprochen werden.

In einem stationären Setting können verschiedene Therapieformen angeboten werden. Typisch sind Sitzungen in Gruppen, Einzelsitzungen mit Psychotherapeut:innen, Gestaltungstherapie und Bewegungstherapie. Dies wird individuell zusammengestellt.

 

Weg zu einem stationären Aufenthalt:

Einweisung:

Oft ergibt sich die Notwendigkeit für einen stationären Aufenthalt aus Gesprächen mit Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder anderen Personen des Lebensumfeldes. Eine betroffene Person kann dies aber auch selbst veranlassen, wenn sie einen stationären Aufenthalt wünscht. In jedem Fall ist eine ärztliche Einweisung notwendig. Besondere Möglichkeiten können sich auch aus Notfallsituationen oder gerichtlichen Beschlüssen ergeben.

Auswahl der Klinik:

Welche Klinik für die Behandlung in Frage kommt, hängt von der Art der benötigten Behandlung ab. Nicht jede Klinik bietet jede Behandlung an. Typischerweise wird die konkrete Klinik schon in den Gesprächen mit Ärzt:in oder Psychotherapeut:in ausgesucht. Es besteht aber grundsätzlich die freie Wahl einer Klinik. Es kann allerdings sein, dass Kliniken, die weiter vom Wohnort entfernt sind, Patient:innen aus ihrer Region vorziehen müssen.

Ist die Einweisung ausgestellt, bzw. zugesichert, wird Kontakt zur Klinik aufgenommen. Oft verlangt die Klinik einen Termin für ein Vorgespräch. Das Vorgespräch findet in der Klinik statt und klärt weitere Einzelheiten ab. Danach werden Patient:innen auf eine Warteliste eingetragen. Wenn ein Therapieplatz frei geworden ist, nimmt die Klinik mit den Patient:innen Kontakt auf und ein Starttermin wird vergeben.

Kostenübernahme:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Klinikaufenthalt, verlangen aber meist einen Eigenanteil. Für chronisch Kranke sowie Bürgergeld- und Sozialgeldempfänger:innen ist der Eigenanteil reduziert. Hier lohnt es sich, bei der Krankenkasse nachzufragen.

Beenden der stationären Therapie:

Bei der Entlassung erhält der/die Patient:in in der Regel einen Abschlussbericht oder Arztbrief. Dieser enthält Diagnosen und Ergebnisse der Therapie und Empfehlungen oder Perspektiven für anschließende ambulante Hilfen.

Die Dauer des Aufenthalts wird zu Beginn geplant, dies kann im Verlauf der Therapie aber angepasst werden. Bestenfalls wird eine stationäre Therapie nach dem geplanten Zeitraum beendet, es ist aber auch möglich einen Klinikaufenthalt vorzeitig zu beenden.

Zu den Angeboten:

Stationäre Angebote